
Die Vertragsparteien haben den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterzeichnet. Er wird auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Neben redaktionellen Änderungen zur besseren Lesbarkeit sowie Anpassungen an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden im neuen GAV der Vollzugskostenbeitrag auf CHF 15.00 erhöht, die Ferientage angepasst sowie die Mindestlöhne angehoben.
Sie finden einen Vorabzug des GAV unter Downloads
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