
Die Vertragsparteien haben den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterzeichnet. Er wird auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Neben redaktionellen Änderungen zur besseren Lesbarkeit sowie Anpassungen an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden im neuen GAV der Vollzugskostenbeitrag auf CHF 15.00 erhöht, die Ferientage angepasst sowie die Mindestlöhne angehoben.
Sie finden einen Vorabzug des GAV unter Downloads
Autogewerbe ist aus Umwelt- und Sicherheitsgründen gegen die Abschaffung der Abgaswartung
Vom Kandidaten zum Schweizer Superstar und vielleicht sogar zum World Champion:
Im Arbeitsgesetz ist vorgesehen, dass für die Bewilligung von vorübergehender Sonntagsarbeit insbesondere der Nachweis eines dringenden Bedürfnisses erforderlich ist. Dieser Nachweis kann nicht in jedem Fall ohne Weiteres erbracht werden.