Bewilligung für Nachkontrollen

Garagenbetriebe mit Sitz im Kanton Thurgau können mittels Antragsformular eine Bewilligung zur Durchführung von Nachkontrollen bei schweren Motorwagen und Nutzfahrzeugen (mit deren Anhänger) ab 3.5 t beim AGVS Thurgau beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Bewilligung erteilt werden kann:

  • Mindestens eine unterschriftsberechtigte Person im Betrieb beschäftigt mit amtlicher Bewilligung für Bremskontrollen und Tachographen (muss nicht dieselbe Person sein);
  • Gepflegtes Erscheinungsbild;
  • Rollen-Bremsprüfstand mit Drucker;
  • Druckluftfremdeinspeisung für Anhänger z.B. Beka;
  • Ballastmaterial oder Abspanneinrichtung;
  • Achslast- oder Brückenwaage;
  • Radeinstellungsanzeigegerät z.B. Spurplatte oder Lenkgeometriegerät;
  • Achsheber;
  • Typengeprüftes und geeichtes Abgasmessgerät Diesel;
  • Optisches Lichteinstellgerät;
  • Lehre für Verbindungseinrichtungen;
  • Allgemeine Garageneinrichtung (Lift oder Grube, Werkzeuge etc.);
  • Händlerschild;
  • Zugang zu technischen Daten;
  • Vereinbarung für die Abnahmestellen LSVA (Oberzolldirektion);
  • Achsspieltester;
  • PC mit Internetanschluss;
  • Scanner;
  • Prozessablauf der Nachkontrolle schriftlich festgehalten und rückverfolgbar;
  • Arbeitssicherheitssystem mit Notfallkonzept;
  • Weiterbildungsnachweis.

Die Vorschriften über die Wartung und Eichung der Prüfmittel nach Art. 29 Abs. 4 VTS sind einzuhalten.

 

 

Sämtliche Anforderungen sind zwingend und werden im Rahmen des Bewilligungsverfahren bei einer Betriebskontrolle überprüft.

 

Kontakt

AGVS - Sektion Thurgau
Thomas Bornhauserstrasse 14
Postfach 397
8570 Weinfelden
Tel. 071 622 30 73
Fax 071 622 30 46
mwidlertgv.ch


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