Ostschweizer Gesamtarbeitsvertrag GAV

Der Gesamtarbeitsvertrag des Autogewerbes Ostschweiz ist im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Osterweiterung der Personenfreizügigkeit per 1. Mai 2007 vom Bundesrat als allgemeinverbindlich erklärt worden. Als Konsequenz müssen sich nicht nur Verbandsmitglieder an die Vorgaben des GAV einhalten, sondern auch jene Garagen, die nicht Mitglied im Autogewerbe-Verband sind.

Der Gesamtarbeitsvertrag des Autogewerbes Ostschweiz kann unter der Rubrik Downloads heruntergeladen werden.

 

 

Vollzugskostenbeitrag

Gemäss Art. 11 des GAV haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vollzugskostenbeitrag von je 15 Franken pro Monat zu bezahlen (die Erhebung eines Beitrages ist gesetzlich vorgeschrieben). Für Verbandsmitglieder des AGVS-Thurgau ist der Vollzugskostenbeitrag im Mitgliederbeitrag enthalten. Die Beiträge der Arbeitnehmer müssen, unabhängig von einer AGVS-Mitgliedschaft des Arbeitgebers, dem Lohn in Abzug gebracht und an die Paritätische Kommission überwiesen werden. Die Arbeitnehmenden haben das Recht, mit einer Bestätigung des Arbeitgebers den Vollzugskostenbeitrag von ihrer Arbeitnehmerorganisation wieder zurückzuverlangen, sofern sie dort Mitglied sind.

Weitere Auskünfte erteilt

Paritätische Berufskommission PBK
des Autogewerbes Ostschweiz
Rathausgasse 11
9320 Arbon

Tel 071 446 98 41
Fax 071 446 98 44

Mindestlöhne im Autogewerbe

Die Verantwortlichen der Ostschweizer Autogewerbeverbände (SG, AR, AI, TG)verhandeln jeweils im Herbst mit den Sozialpartnern die Löhne der Angestellten im Autogewerbe für das kommende Jahr.

Die Zusatzvereinbarung zum Gesamtarbeitsvertrag für das aktuelle Jahr finden Sie unter der Rubrik Downloads

Die Lehrlingslohn-Empfehlungen des AGVS können ebenfalls unter der Rubrik Downloads heruntergeladen werden. Dabei handelt es sich jedoch nur um Empfehlungen, da die Lernenden nicht dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind.

Kontakt

AGVS - Sektion Thurgau
Thomas Bornhauserstrasse 14
Postfach 397
8570 Weinfelden
Tel. 071 622 30 73
Fax 071 622 30 46
mwidlertgv.ch


Garagen

Wo finde ich die nächste
AGVS-Garage?

Nachkontrolle

Wo finde ich den nächsten autorisierten Fachbetrieb:

Fahrzeuge bis 3'500 kg

Fahrzeuge über 3'500 kg