Altersvorsorge 2020 auf dem Prüfstand

Altersvorsorge 2020

Altersvorsorge 2020 auf dem Prüfstand

14. September 2017 agvs-upsa.ch - Mehr Pensionäre, längerer Rentenbezug: Die Altersvorsorge hat ein Finanzierungsproblem. Dies soll mit der Reform „Altersvorsorge 2020“ von Bundesrat Alain Berset gelindert werden. Das Reformpaket auf dem Prüfstand.

Wieso stimmen wir am 24. September 2017 über eine Reform der Altersvorsorge ab?
Wir stimmen dieses Mal über zwei Vorlagen zur Altersvorsorge ab:

  1. Der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch Erhöhung der Mehrwertsteuer vom 17. März 2017. Diese Reform verlangt eine Verfassungsänderung. So müssen am 24. September sowohl das Volk als auch die Stände zustimmen.

  2. Das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020, das das Volksmehr erreichen muss.

Die beiden Vorlagen gehören zusammen. Das heisst: Wird eine der beiden abgelehnt, ist die ganze Reform gescheitert.

Wie funktioniert die Reform?
Die Reform „Altersvorsorge 2020“ ist ein Paket aus verschiedenen Massnahmen. Einerseits soll die AHV entlastet, andererseits sollen zusätzliche Einnahmequellen erschlossen werden.

  • Die Mehrwertsteuer wird per 1.1.2018 um 0,3 Prozent, im Jahr 2021 nochmals um 0,3 Prozent erhöht. Die zusätzlichen Gelder kommen in den AHV-Topf.

  • Das Rentenalter für Frauen soll in vier Etappen auf 65 Jahre erhöht werden.

  • Der Mindestumwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird ab 2019 in vier Schritten von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt. Etwa jeder fünfte Versicherte ist davon betroffen.

  • Die Sparbeiträge in der zweiten Säule werden ab 2021 um 0,3 Prozent erhöht.

  • Die Altersgutschriften der 35- bis 44- respektive der 45- bis 54-Jährigen werden in der AHV um je ein Prozent angehoben.

  • Jeder Neu-AHV-Bezüger bekommt ab 2019 monatlich 70 Franken mehr ausbezahlt.

  • Die Rentenbezug zwischen 62 und 70 Jahren soll ab 2018 flexibler werden.

  • Neurentnerpaare erhalten ab 2019 fünf Prozent mehr Rente.

Wie steht der AGVS zur Reform?
Der Auto Gewerbe Verband Schweiz lehnt die Reform „Altersvorsorge 2020“ vehement ab. Die Vorlage geht in die falsche Richtung und ist eine Scheinreform: Das Geld wird mit der Giesskanne an Neurentner verteilt. Das bedeutet eine Auflösung des altbewährten Generationenvertrags. Hierbei sind sich alle Sektionen einig.

Wo sind die Probleme der Reform?
Die Reform will die AHV mit Einnahmen aus höheren Mehrwertsteuern retten. Die Rentner sollen in Zukunft zwar 70 Franken mehr AHV pro Monat erhalten. Was ist aber mit den jetzigen Rentnern? Diese werden sogar zur Kasse gebeten, indem sie die teureren Mehrwertsteuern mitberappen müssen. Das ist unsozial und eine eigentliche Zwei-Klassen-AHV. Kurz: Die Reform löst kein einziges Problem an der Finanzschieflage der AHV.

Was bedeutet das im konkreten Fall?
Der www.ahv-rechner.ch zeigt auf, welche Folgen die Annahme der Reform Altersvorsorge 2020 für den Einzelnen hat. Ein Beispiel: Ein 35-jähriger Automobil-Mechatroniker mit einem Jahreseinkommen von 60‘000 Franken muss nach der AHV-Reform pro Jahr 683 Franken mehr bezahlen. Auf seinen Arbeitgeber kommen jährlich Mehrkosten über 503 Franken zu.
 
Was sind die Folgen der Reform für den einzelnen Garagisten?
Für die extrem stark dem Wettbewerbs- und Margendruck ausgesetzten Garagenunternehmen und ihre Mitarbeiter kommen bei einer Annahme der Vorlage düstere Zeiten zu. Etwa die Neuregelung des Koordinationsabzugs macht das System für die Versicherten noch undurchsichtiger. Zudem schafft die Reform ein Bürokratiemonster und stellt insbesondere für kleine und mittelgrosse Unternehmen und so auch für die AGVS-Mitglieder eine grosse Herausforderung dar.

Wer lehnt die Reform ebenfalls ab?
Wie der AGVS schickt der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) die Altersvorsorge 2020 ebenfalls wuchtig bachab. Auch die bürgerlichen Parteien, die FDP und SVP, lehnen die Reform ab.

Was, wenn die Reform abgelehnt wird?
Der AGVS ist sich bewusst, dass die AHV langfristig nur gerettet werden kann, wenn das Frauenrentenalter erhöht und der Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge gesenkt wird. Doch die Altersvorsorge 2020 verpackte diese zwei nötigen Massnahmen in ein Paket von undurchdachten, unfairen und kontroversen Reformschritten. Das aufgeblähte Massnahmendossier wird so zur Scheinreform, die die Probleme mehr kaschiert, als sie über lange Zeit zu lösen. Ein Nein am 24. September stellt die Weichen für eine echte Reform. Eine Reform, die die Altersvorsorge langfristig sichert und sich in verdaubaren Portionen umsetzen lässt.

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