E-Mobilität: Bundesrat fördert Schnellladestationen entlang der Nationalstrassen

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E-Mobilität: Bundesrat fördert Schnellladestationen entlang der Nationalstrassen

29. Juni 2017 agvs-upsa.ch - Elektroautos spielen im Strassenverkehr eine immer wichtigere Rolle und tragen zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele des Bundes bei. Deshalb will der Bundesrat die Rahmenbedingungen zur Schaffung eines leistungsstarken Netzes von Ladestationen entlang der Nationalstrassen verbessern.
 
pd. Elektroautos werden meistens zu Hause, am Arbeitsort oder an öffentlichen Ladestationen aufgeladen. Letztere werden oft bei Einkaufszentren, Restaurants oder Firmensitzen erstellt. Dank des Engagements der überwiegend privaten Akteure verfügt die Schweiz bereits über ein vergleichsweise dichtes Netz an öffentlich zugänglichen Ladestationen. Um auch längere Strecken zu überwinden, braucht es zusätzlich ein gutes Netz an Schnellladestationen entlang der Nationalstrassen. Der Bundesrat will daher den Aufbau eines solchen Schnellladenetzes erleichtern, wie er im Bericht zum Postulat der nationalrätlichen Verkehrskommission festhält. Für den Bundesrat ist klar, dass für das Schnellladenetz sowohl die unter kantonaler Hoheit stehenden Raststätten als auch die Rastplätze des Bundes als Standorte einbezogen werden sollen. Wie bis jetzt, baut und betreibt aber nicht der Bund Ladestationen. Das bleibt Sache privatwirtschaftlicher Investoren.
 
Nach geltendem Recht können entlang der Nationalstrassen Schnellladestationen nur auf Raststätten errichtet werden. Heute sind zwölf solcher Ladestationen in Betrieb, weitere sind in Planung. Mit der Umsetzung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) wird es voraussichtlich ab 1.1.2018 möglich sein, auch auf Rastplätzen Schnellladestationen zu bauen. Damit das Netz rasch entsprechend ergänzt werden kann, ist es wichtig, dass auf den Nationalstrassen eine Stromversorgung mit den notwendigen Anschlüssen zur Verfügung gestellt werden kann. Der Bund unterstützt dies, weil es auf Rastplätzen – anders als bei den Raststätten – keine Shops oder Restaurants gibt, mit denen das Geschäftsmodell kombiniert werden könnte. Die Betreiber sollen einen Deckungsbeitrag an die Strominfrastrukturkosten tragen, aber nicht gezwungen sein, innerhalb der Bewilligungsdauer die gesamten Investitionen zu amortisieren. Ein offenes Bewerbungsverfahren soll den Interessenten zudem die Möglichkeit geben, sich mit wenig Aufwand für mehrere Standorte gleichzeitig zu bewerben.
 
Mit den 2015 verabschiedeten «Empfehlungen zum Aufbau von Schnellladestationen entlang der Nationalstrassen» hat der Bund bereits zu einer Vereinheitlichung des Angebots beigetragen. Die Empfehlungen halten unter anderem die minimalen Ladeleistungen, die Steckerangebote und weitere Regeln fest, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu ermöglichen. Elektrofahrzeuge sollen unabhängig von Marke und Modell aufgeladen werden können. Wegen der raschen technischen Entwicklung werden die Empfehlungen laufend überarbeitet. Der Bund wird seine vermittelnde und koordinierende Rolle zwischen Bund, Kantonen und Privaten weiterführen. Mit den zusätzlichen Standorten auf den Rastplätzen kann das Schnellladenetz ab 2018 verbessert werden. Der Bund setzt sich weiter dafür ein, dass privatwirtschaftliche Investoren, die Schnellladestationen auf Nationalstrassen bauen und betreiben möchten, die dafür notwendigen Bedingungen vorfinden.
 
Elektroautos in der Schweiz
Die Anzahl Elektroautos in der Schweiz ist in den letzten Jahren gewachsen. Ende 2016 waren insgesamt knapp 11‘600 E-Fahrzeuge zugelassen. Mit der Verschärfung der CO2-Zielwerte für Neufahrzeuge ab 2020 und der bereits gestarteten Modelloffensive der Automobilhersteller werden Elektroautos weiter Marktanteile gewinnen. Ein dichtes Netz von öffentlich zugänglichen Ladestationen entlang der Nationalstrassen ist entsprechend wichtig. Heute gibt es in der Schweiz rund 1630 öffentlich zugängliche Ladestationen. Auf Autobahnraststätten wurden 12 Schnellladestationen eröffnet, für weitere 16 laufen Gespräche oder Umsetzungsarbeiten. Die Elektromobilität ermöglicht eine Reduktion der CO2-Belastung durch den Individualverkehr und die Senkung der lokalen Schadstoffbelastung.

Mit dem Postulat 14.3997 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) wurde der Bundesrat beauftragt, die Voraussetzungen für einen raschen Ausbau des Schnelladenetzes abzuklären.
Raststätten und Rastplätze
Entlang der Nationalstrassen sind heute 59 Raststätten in Betrieb, drei weitere sind in Planung. Zusätzlich befinden sich entlang des 1850 Kilometer langen Nationalstrassennetzes rund 100 Rastplätze. Im Schnitt erreicht man alle 60 Kilometer eine Raststätte und alle 40 Kilometer einen Rastplatz.

Raststätten (mit Restaurant und Tankstelle) stehen unter kantonaler Hoheit. Bau und Betrieb von Schnellladestationen sind auf Raststätten bereits heute möglich. Die genauen Modalitäten bestimmt der jeweilige Standortkanton.

Rastplätze (mit WC und teilweise kleiner Verpflegungsmöglichkeit wie einem Imbissstand) stehen unter der Hoheit des Bundes. Bau und Betrieb von Schnellladestationen sind auf Rastplätzen ab Inkrafttreten des revidierten Nationalstrassengesetzes - voraussichtlich ab dem 1. Januar 2018 - möglich. Dies wurde im Rahmen der Behandlung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) vom Parlament entsprechend beschlossen.
 
 
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