Neue Jugendarbeitsschutzverordnung: Begleitende Massnahmen treten ab sofort in Kraft

Neue Jugendarbeitsschutzverordnung

Neue Jugendarbeitsschutzverordnung: Begleitende Massnahmen treten ab sofort in Kraft

21. Juli 2017 agvs-upsa.ch - Damit Jugendliche ab 15 Jahren während der beruflichen Grundbildung ohne Sonderbewilligung für gefährliche Arbeiten herangezogen werden dürfen, mussten neue begleitende Massnahmen zum Bildungsplan erarbeitet werden. Das ist nun geschehen und der Bund gibt grünes Licht.
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Der Bundesrat hat am 25. Juni 2014 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115) die Senkung des Mindestalters für gefährliche Arbeiten in der Grundbildung von 16 auf 15 Jahre beschlossen und per 1. August 2014 in Kraft gesetzt. Die revidierte Verordnung sieht vor, dass die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) bei Berufen mit gefährlichen Arbeiten im Anhang zu ihren Bildungsplänen begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes definieren. Diese begleitenden Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, welche pro Beruf in einer für den/die Ausbildner/in und Lernende/n kurzen und übersichtlichen Liste zusammengefasst wurden, sollen die Arbeitssicherheit bei gewissenhafter Instruktion der/s Lernenden massgebend erhöhen.

Auswirkungen auf Lehrbetriebe
Nach Inkraftsetzung der Anhänge durch das SBFI (seit 1. Mai 2017) haben die kantonalen Berufsbildungsämter zwei Jahre Zeit, sämtliche Bildungsbewilligungen zu erneuern und wo nötig zu ergänzen. Dazu werden sämtliche Ausbildungsbetriebe, welche Lernende der Berufe Automobil-Assistent/-in EBA, Automobil-Fachmann/-frau EFZ und Automobil-Mechatroniker/-in EFZ ausbilden und somit über eine Bildungsbewilligung verfügen, durch das zuständige kantonale Berufsbildungsamt kontaktiert. Die erforderlichen Abklärungen erfolgen mittels Fragebogen (Selbstdeklaration) oder an Informations-Anlässen. Wer künftig nur noch Lernende ab Alter 18 ausbilden möchte, kann auf das Prozedere verzichten und dies der kantonalen Behörde mitteilen.

Hier gibt es weitere Informationen:
http://www.agvs-upsa.ch/de/berufsbildung/berufliche-grundbildung/automobil-mechatroniker-efz
http://www.agvs-upsa.ch/de/berufsbildung/berufliche-grundbildung/automobil-fachmann-frau-efz
http://www.agvs-upsa.ch/de/berufsbildung/berufliche-grundbildung/automobil-assistent-eba

http://www.agvs-upsa.ch/system/files/agvs/Berufsbildung/Dokumente/20170501_aa_begleitende_massnahmen_anhang_2_d.pdf
http://www.agvs-upsa.ch/system/files/agvs/Berufsbildung/Dokumente/20170501_af_begleitende_massnahmen_anhang_2_d.pdf
http://www.agvs-upsa.ch/system/files/agvs/Berufsbildung/Dokumente/20170501_am_begleitende_massnahmen_anhang_2_d.pdf

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