Unterschriftsberechtigte Personen

Damit ein autorisierter Fachbetrieb Nachkontrollen durchführen kann, muss permanent mindestens eine unterschriftsberechtigte Person im Betrieb beschäftigt sein, welche über eine entsprechende Fachausbildung verfügt.

Mindestanforderungsprofil für unterschriftsberechtigte Peronen:

  • Automechaniker für schwere Motorwagen oder Automobil-Mechatroniker für Nutzfahrzeuge mit eidg. Fähigkeitszeugnis.
  • Für Nachkontrollen an Bremsanlagen und Tachographen muss zusätzlich eine amtliche Bewilligung auf die unterschriftsberechtigte Person ausgestellt sein. 
     

Der AGVS Thurgau verlangt vor der Bewilligungserteilung einen Ausbildungsnachweis (z.B. Kopie Fähigkeitszeugnis).

Fachbetriebe, welche bereits die Bewilligung zur Durchführung von Nachkontrollen erlangt haben, können auch zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Personenkreis unterschriftsberechtigter Personen mittels nachstehendem Formular melden. Der Ausbildungsnachweis muss jeweils nur für neue Personen erbracht werden (bisherige sind jedoch wiederum aufzuführen).