Diagnostikerausbildung

AutomobildiagnostikerIn Personenwagen mit eidg. Fachausweis

Beschreibung

Als AutomobildiagnostikerIn nehmen Sie eine Schlüsselfunktion im Garagenbetrieb ein. Sie kennen die Fragen und Zusammenhänge der Automobiltechnik, zeigen eine hohe Affinität für technische Zusammenhänge und sind kompetenter Ansprechpartner für Kunden und Zulieferer.

Sie sind SpezialistIn für das Ermitteln von Fehlern oder Störungen an Fahrzeugkomponenten und -systemen und sind somit in der Lage, selbständig fachmännische technische Diagnosen zu erstellen. Sie zeichnen sich durch hohe Fachkompetenz und durch Kostenbewusstsein aus. Zudem sind Sie berechtigt, Lernende auszubilden.

Lehrgangsziel: Diese berufsbegleitende, umfassende Weiterbildung bereitet Sie seriös auf die eidgenössische Berufsprüfung vor. Als AutomobildiagnostikerIn mit eidg. FA haben Sie die Möglichkeit im Unternehmen als Werkstattleitende oder Stellvertretende Geschäftsführung eingesetzt zu werden oder sich zum/r Dipl. BetriebswirtIn im Automobilgewerbe weiterzubilden.

Zielgruppe

AutomechanikerIn, LastwagenmechanikerIn, Automobil-MechatronikerIn leichte oder schwere Motorwagen, Fahrzeug-Elektriker-ElektronikerIn, BaumaschinenmechanikerIn, LandmaschinenmechanikerIn, Automobil-Fachmann/-frau, AutomonteurIn

Kompetenzbereiche

Z1 Fahrzeug-Elektrik/-Elektronik
Z2 Komfort- und Sicherheitselektronik
Z3 Fahrassistenz- und Infotainmentsysteme
Z4 Alternative Antriebssysteme

P1 Fahrwerk Personenwagentechnik
P2 Motor Personenwagentechnik
P3 Kraftübertragung Personenwagentechnik

Voraussetzungen

Zulassungsbedingungen zur eidg. Abschlussprüfung:
a) Automobil-MechatronikerIn mit eidg. Fachausweis (PW und NF) mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung bis zur eidg. Prüfung
b) Land- oder BaumaschinenmechanikerIn mit eidg. Fähigkeitszeugnis mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung bis zur eidg. Prüfung
c) Automobil-Fachleute mit eidg. Fähigkeitszeugnis und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung bis zur eidg. Prüfung
d) BerufsbildnerIn-Kurs (Pflicht)
f) Fachbewilligung Kältemittel (Pflicht)

Für Teilnehmende, welche die genannten Zulassungsbedingungen nicht klar erfüllen, wird empfohlen die definitive Zulassung beim AGVS abklären zu lassen.

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