Bei der Reparatur von Fahrzeugen steht die Qualität im Vordergrund. Damit die Garantie gesichert bleibt, müssen bei Reparaturarbeiten Ersatzteile in Originalqualität verwendet werden.
Bringen Kunden im Rahmen von Reparaturaufträgen die Ersatzteile gleich selbst mit in die Werkstatt, dann sollte ihn das Garagenpersonal ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie von einer Verarbeitung der mitgebrachten Ersatzteile abrät. Zumindest nicht ohne sorgfältige Prüfung der Teile, falls dies überhaupt mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Vielen Kundinnen und Kunden ist nicht bewusst, dass optisch täuschend echte, aber eben gefälschte und qualitativ mangelhafte Nachbauten auch bei Fahrzeugersatzteilen keine Seltenheit sind. Besteht jemand trotzdem auf die Verarbeitung der mitgebrachten Ersatzteile ist es von grosser Bedeutung, dass das Garagenpersonal den Fahrzeugbesitzenden ein schriftliches Dokument vorlegt und es unterschreiben lässt. Darin hält die Garage fest, dass sie auf mögliche, durch die Verwendung der mitgebrachten Ersatzteile verursachte, Probleme hingewiesen hat und der Kunde oder die Kundin trotzdem nicht von deren Verwendung abgesehen hat. Nur so ist es der Garage möglich, sich nachhaltig von einer Haftung für die durch die mitgebrachten Ersatzteile verursachten Werkmängel zu befreien.
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